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Bei Schimmelbildung hilft einfaches Beseitigen in der Regel nicht. Die Ursachen müssen gefunden werden und Maßnahmen zu deren Beseitigung ergriffen werden. Die Thomas Jeske Malerei verfügt im Bereich der Besteigung von Schäden durch Feuchtigkeit über Erfahrung und Referenzen. Vereinbaren Sie einfach ein unverbindliches Beratungsgespräch. -
Ursache und Wirkung: Die Aufnahme mit der Wärmebildkamera zeigt deutlich die Wärmebrücke. Hier kondensiert die Raumluft. Das Ergebnis: Schimmelbildung. Beseitigung von Bauschäden durch Schimmelpilzbefall
Unser Reinigungsverfahren Unser Reinigungsverfahren bei Schimmelpilzbelastungen richtet sich nach den Vorgaben des Umweltbundesamtes (Leitfaden zur Ursachensuche, und Sanierung von Schimmelpilzwachstum in Innenräumen, (Schimmelpilzsanierungsleitfaden 2005 ) des Landesgesundheitsamts Baden-Württemberg (Handlungsempfehlung für die Sanierung von mit Schimmelpilzen befallenen Innenräumen, 2004/2006) und der Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft BG Bau (Gesundheitsgefährdungen durch biologische Arbeitsstoffe bei der Gebäudesanierung, Handlungsanleitung zur Gefährdungsbeurteilung nach Biostoffverordnung (BioStoffV), BGI 858, 2005. Die einschlägigen Technischen Regeln (TRBA) zur Biostoff-Verordnung (BioStoffV) werden beachtet und eingehalten. Das von uns angewandte Reinigungsverfahren bei Schimmelpilzbelastungen ist sporen, staub und giftfrei. Deshalb werden Vorgehensweisen gemäß BGI 858 der Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft in die Gefährdungsklasse ohne besondere Gefährdung der Schutzstufe 0 eingestuft. Dabei sind nur die Allgemeinen Hygienemaßnahmen bei Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen (TRBA 500) zu beachten. Aufwändige und zeitintensive Schutzmaßnahmen, wie sie für die Gefährdungsklassen 1 bis 3 vorgeschrieben sind, sind ebenso wenige notwendig wie im Regelfall Raumabschottungen. Beschreibung der Vorgehensweise Nachfolgend werden die Einzelschritte des Reinigungsprogramms kurz erläutert. Falls Sie weitere Informationen über das komplette Verfahren wünschen, sprechen Sie uns an. 1. Gefährdungsabschätzung nach BioStoffV Wenn keinerlei Untersuchungen hinsichtlich der Schimmelpilze vorhandenen sind, wird vor der Schimmelpilzentfernung eine Schimmelpilzanalyse vor Ort durch uns durchgeführt. Erst danach kann einen Gefährdungsbeurteilung nach BioStoffV erfolgen. Die Gefährdungsbeurteilung ist gemäß Abgestimmtes Arbeitsergebnis des Arbeitskreises Qualitätssicherung, Schimmelpilze in Innenräumen, beim Landesgesundheitsamt Baden-Württemberg vom 14.12.2001, überarbeitet im Dezember 2004, bei einem Befall (Summenwert aller Räume) von mehr als 0,5 m² notwendig. 2. Luftführung Die Raumluft im zu bearbeitenden Bereich wird schon vor der eigentlichen Schimmelpilzentfernung auf bzw. unter die Außenluftkonzentration gebracht. Deshalb sind viele Maßnahmen zum Personenschutz nicht notwendig (Gefährdungsklasse 0). 3. Rückbaumaßnahmen Die mit Schimmelpilz befallenen Bauteile werden sporen und staubfrei rückgebaut, verpackt und ordnungsgemäß entsorgt. 4. Grundreinigung Dazu sind die betroffenen Räume in ausgeräumtem Zustand an uns zu übergeben. Zeitgleich oder im Anschluss der Oberflächenfeinreinigung wird die Raumluft im betroffenen Bereich geeignet filtriert. 5. Abgrenzende Erläuterungen Die Arbeitsschritte sind für eine endgültige Schimmelpilzentfernung notwendig, da es durch das Schimmelpilzwachstum im Laufe der Zeit zur starken Produktion von Sporen gekommen ist. Die Reinigung der Raumluft ist erforderlich, da durch das Feinstaubverhalten von Sporen und das damit verbundene Ablagern auf den unterschiedlichsten Oberflächen die üblichen Lüftungsmaßnahmen alleine nicht den gewünschten Erfolg erzielen. Bei unserem Verfahren ist der Einsatz von Chemikalien im Regelfall nicht notwendig, da wir die Schimmelpilze entfernen und nicht nur abtöten. Der Einsatz von gesundheitlich bedenklichen Bioziden wird von uns abgelehnt. Auch von (Fein-) Vernebelungen (begasen, foggern etc.) mit handelsüblichen Produkten auf der Basis von Fruchtsäuren in Verbindung mit geringen Anteilen an Wasserstoffperoxid, die laut den unterschiedlichsten Herstellern Schimmelpilze (angeblich) vernichten sollen, sowie von Ozonbehandlungen nehmen wir Abstand. Es sei in diesem Zusammenhang erwähnt, dass auch von toten Sporen und Pilzteilen eine gesundheitliche Gefährdung ausgehen kann. Im anderen Fall, wie beim Foggern mittels Raumverneblern und sogenannten Schimmelpilzvernichtern werden die Pilze nur unvollständig entfernt, wenn überhaupt. Durch den Einsatz von Bioziden wird die Raumluft mit schädlichen Chemikalien angereichert, die bei empfindsamen Personen gesundheitliche Beeinträchtigungen hervorrufen können. Ältere Menschen mit schwachem, oder Kinder und Jugendliche mit noch nicht vollständig ausgebildetem Immunsystem gehören zu der besonders gefährdeten Risikogruppe. Diese werden sowohl durch die Pilzsporen als auch durch die vorgenannten von uns abgelehnten Verfahren besonders belastet. |